Ehrendoktorwürde für die Vorsitzendes des Vaterländischen Frauenvereins Agnes Schoeller
am 4. Februar 1931 – nach ihr wurde später das DRK-Säuglingsheim benannt
Wohl viele Jahrzehnte hatte sich die Geehrte für den Vaterländischen Frauenverein in Osnabrück eingesetzt. Auch entstammte sie vermutlich der angesehenen Familie Schoeller, die in Osnabrück-Lüstringen ein großes Unternehmen betrieb, eine Papiermühle und die Herstellung hochwertiger Papiere.
So wurde für die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit 1931 die Würde eines Dr. med. h.c. an die verdienstvolle langjährige Vorsitzende des Vereins verliehen mit dem Urkundentext: „In Anerkennung der hohen Verdienste, die sie sich durch nimmermüde, selbstlose, umsichtige und fruchtbare Arbeit auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege und der Gesundheitsfürsorge, vor allem aber durch die weitherzige Ermöglichung und Förderung kunstgerechter, ärztlicher Betreuung hilfsbedürftiger Mitmenschen aller Volksschichten erworben hat.“ So der Wortlaut des Ehrendiploms.
Der Magistrat der Stadt Osnabrück nahm diese Ehrung zum Anlass in Anerkennung und Dankbarkeit für das Liebeswerk und die private Fürsorgetätigkeit der Frau Dr. Agnes Schoeller ein städtisches Gebäude, das dem Vaterländischen Frauenverein als Heim überlassen ist, in „Agnes-Schoeller-Haus“ zu benennen. Zugleich wurde Frau Dr. Schoeller eine namhafte Stiftung für wohltätige Zwecke zur freien Verwendung übergeben.
Da Osnabrück hat um 1920 keine eigene Universität hatte oder eine medizinische Fakultät ansässig war, ist nicht dokumentiert, welche Hochschule die Ehrendoktorwürde honoris causa (h.c. – ehrenhalber) verliehen hatte. Auch heute noch verleihen viele Fakultäten der in der Zahl gewachsenen Universitäten „Ehrendiplome, den Doktor h.c. der jeweiligen Wissenschaftsdisziplin, oder sogar den Professorentitel, ohne dass der Berechtigte Inhaber eines Lehrstuhles ist.
Voraussetzung ist meistens, dass der Betreffende wissenschaftlich gearbeitet hat mit Veröffentlichungen, geistige Schöpfungen, Erfindungen erbracht oder im eine hohe gesellschaftliche Stellung erlangt oder das Universitätsleben gefördert hat.
Das eine ehrenamtlich tätige Person ohne einen wissenschaftlichen Bezug jedoch die Doktor-Würde ehrenhalber verliehen bekommen hat, dürfte äußerst selten der Fall sein, zumindest für Helferinnen und Helfer, die nur an der Basis ihre sicher verdienstvolle Arbeit leisten. Selten wird heute den Ehrenamtlichen das Bundesverdienstkreuz oder der Verdienstorden des Landes zu teil, während hauptamtliche Kräfte, wie Abgeordnete, Geschäftsführer, Regierungsmitglieder diese Auszeichnungen als Beigabe erhalten, obwohl sie für ihre Tätigkeit eine angemessene, manchmal üppige Gehaltszahlung erhalten haben.
Natürlich kann nicht jeder ehrenamtliche Tätige im DRK oder anderen Wohlfahrtsverbänden nach 40 oder 50jähriger aufopferungsvoller, ehrenamtlich und vor allem unentgeltlicher Tätigkeit die „Ehrendoktorwürde“ erhalten – aber heute wird womöglich diese Gruppe nie dieses Ehrendiplom erhalten. Haben sich die Wertmaßstäbe verschoben – erst dann, wenn es keine ehrenamtlichen Kräfte mehr gibt, wird die Gesellschaft ermessen, wie wichtig dieses Engagement war und ist.
Text und Repros
Eckhard Grönemeyer