Solidarität mit den ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Helfern der Feuerwehren, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und den Polizeikräften
Krawalle gegen Rettungsdienst, Feuerwehren und Polizei sind nicht zu tolerieren !!
Der Jahreswechsel 2022 wird durch die Krawalle in der Bundeshauptstadt Berlin, aber auch anderen Großstädten bundesweit, in schauriger Erinnerung bleiben. In den Medien wurden Szenen gezeigt von bürgerkriegsähnlichen Zuständen, eine Art Mob auf der Straße, alkoholisiert oder nicht, pure Wut gegen Personen und Sachen. Feuerwehrkräfte wurden in einen Hinterhalt gelockt, mussten vor einer brennenden Barrikade stoppen, meist junge Männer stürmten auf das Einsatzfahrzeug und die Besatzung ein; die Gerätefächer wurden aufgebrochen und Einsatzmittel entwendet.
Die militanten Chaoten bedrohten die Besatzung mit Steinwürfen, mit Feuerwerkskörpern gegen die Fahrerkabine. Ein Rettungswagen mit einem Schwerverletzten in der Rettungskabine wurde angegriffen, ein schwerer Feuerlöscher in die Windschutzscheibe geworfen und diese zerstört. Polizeikräfte wurden sichtbar angegriffen. Ihnen wurden Feuerwerkskörper an die Körper geworfen, Sprengmittel mit Detonationskraft und der Explosionsschall unmittelbar am Körper könnte dauerhaft das Gehör schädigen.
Die betroffenen Hilfskräfte des Rettungsdienstes und der Feuerwehr dürften Ängste um Leben und Gesundheit erlitten haben. Sie alle wollen helfen und werden dennoch bedroht?
Seit Jahren ist die Bundeshauptstadt Ziel solcher gewaltsamen Auseinandersetzungen, besonders am Tag vor dem 1. Mai gab es in der Vergangenheit Krawalle von Menschengruppen, die verharmlosend als Chaoten bezeichnet wurden. Es sind gefährliche Straftäter. Doch das Strafrecht scheint die Tätergruppen nicht wirklich abzuschrecken, es hat keine generalpräventive Wirkung, weil es kaum zu Verurteilungen kommt, oftmals eine „Bewährungsstrafe“, die offensichtlich das Gegenteil bewirkt. Viele verantwortliche Kräfte in der Politik haben lange Zeit weggeschaut und das Problem verharmlost.
Der Chef der Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG = kooperiert mit dem Deutschen Beamtenbund) sprach medienwirksam sofort an, das viele der Gewalttäter einen Migrationshintergrund hätten und dass diese Tatsache genau analysiert würden müsste. Hier hatte der Gewerkschaftsführer ein „rotes Tuch“ berührt, denn offensichtlich dürfen bestimmte Tatsachen nicht gesagt werden. So wandte sich die Konkurrenz-Gewerkschaft GdP (gehört dem Deutschen Gewerkschaftsbund DGB an) zunächst gegen diese Darstellung, die nicht bewiesen sei und der Bundesvorsitzende forderte einen „runden Tisch“, um in Brennpunktstadtteilen nach den Ursachen zu suchen.
Auf Druck der Medien bestätigten Polizei und Staatsanwaltschaft am Folgetag, dass von 143 festgenommenen Tatverdächtigen gut 2/3 aus Migranten-Milieu stammen, davon 27 Syrer und 21 Afghanen sowie aus 18 weiteren Staaten, der Rest seien deutscher Nationalität. Dies alles mit einer großen Dunkelziffer, denn viele hundert Tatbeteiligte konnten nicht ermittelt werden, waren vermummt und folglich nicht zu identifizieren. Und Deutsche sind inzwischen auch viele mit zweiter Staatsbürgerschaft.
Bemerkenswert: Ein TV-Interview mit einem sichtlich betroffenen Berliner Feuerwehrmann, der auf seinen eigenen Migrationshintergrund hinwies und seinen Kampf gegen Vorurteile. Gerade deshalb zeigte sich dieser Feuerwehrmann so schockiert, dass er selbst die Tatbeteiligung von überwiegend Menschen mit Migrationshintergrund betätigen müsste.
Die Tatbeteiligten wurden nach der erkennungsdienstlichen Erfassung fast sämtlich aus dem Polizeigewahrsam sofort wieder entlassen. Die Mehrheit der Bevölkerung dürfte dafür kaum Verständnis haben.
Polizeibeamte als Vollstreckungsbeamte werden bei Widerstand durch § 113 StGB geschützt. Wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug, etwa Feuerwerkskörper mit Sprengkraft mit sich führt, liegt ein besonders schwerer Fall vor, der mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bedroht ist.
2018 wurde das Strafgesetzbuch mit dem § 115 Abs. 3 StGB erweitert, es heißt: “Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. Nach § 114 wird bestraft, wer die Hilfeleistenden in diesen Situationen tätlich angreift“.
Auch § 323 c StGB „Unterlassene Hilfeleistung“ wurde ergänzt um „Behinderung von hilfeleistenden Personen“ – Abs. 2 „Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will“.
Wussten die Gewalttäter von Berlin oder andernorts nicht, dass die Rettungskräfte des Sanitätsdienstes und der Feuerwehren ihren Dienst „ohne Ansehen der Person“ leisten, jedem Menschen, gleich welcher Ethnie oder Staatsangehörigkeit, soll und wird so gut wie eben situationsbedingt möglich geholfen. Viele sind freiwillige Hilfskräfte, leisten ihren Dienst ehrenamtlich und oftmals unentgeltlich, um Leben und Gesundheit oder Haus und Wohnung von Menschen in Not zu schützen.
Die Sanitätskräfte im Rettungsdienst schützen sich bisher nur gegen ansteckende Keime wie Viren und Bazillen, auch um die Patienten zu schützen, die sie retten; sie tragen (bisher) keine Schutzweste gegen Angriffe mit Schlag- und Stichwaffen, keinen Schutzhelm, sind nicht bewaffnet. Die Dienstkleidung der Feuerwehrkräfte soll nur gegen einsatzbedingte Verletzungen schützen, aber nicht gegen Angriffe von gewaltbereiten Gruppen.
Sie alle wollen Menschen nur in einer Notlage helfen, ohne Ansehen der Person.
Deshalb ist es nicht akzeptabel, dass die „Rettungskräfte“ in Einsatzsituationen von Tätergruppen angegriffen werden. Die „Rettungskräfte“ üben für den Staat nicht das hoheitliche Gewaltmonopol aus. Alle Rettungskräfte verdienen Wertschätzung und Solidarität.
Kommen die Gewaltexzesse, die in den Großstädten beginnen, zeitverzögert auch in ländlichen Regionen an? Deshalb wehret den Anfängen. Wenn die Verschärfungen des Strafrechtes nicht konsequent von der Justiz eingesetzt werden oder die Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden kann – bleibt die verschärfte Strafrechtsbestimmung ein „Symbolgesetz“. Jetzt werden „runde Tische“ angeregt, um Probleme zu diskutieren. Ein englisches Sprichwort heißt: „Talk is cheap“ – Sprechen ist billig, es kostet wenig, Betroffenheit auszurücken. Dies ist nicht die Lösung.
Die vielen Hilfskräfte in der ländlichen Region fühlen sich mit den Rettungskräften in den gefährdeten Brennpunkten solidarisch verbunden. Es wird erwartet, dass die Mandatsträger, die Abgeordneten im Bundestag und im Landtag das Problem nicht mehr verharmlosen, sondern lösen und auch offensichtliche Tatsachen nicht verschleiert werden.
Die Rettungsdienste hier vor Ort, haupt- oder ehrenamtlich, die örtlichen Feuerwehrkräfte ebenso, sollten jeden Fall, in denen sie verbal beleidigt oder bedroht werden, auch tätliche Gewalt, zur Anzeige bringen und die Öffentlichkeit informieren. Gewalt gegen Rettungskräfte darf niemals geduldet werden!
Text und Foto: Eckhard Grönemeyer