Rettungsdienst im Landkreis Osnabrück
Neue DRK Rettungswache Ostercappeln - Außenansicht
Die funktional und nach neuesten energetischen Vorgaben gebaute Rettungswache Ostercappeln mit den vier Sektional-Toren für die stationierten RTW (Rettungstransportwagen)
Hinter den Toren die Einsatzfahrzeuge
In der räumlich abgeschirmten Nord-Ost-Ecke des Gebäudekomplexes befindet sich das Aggregat für einen Wärmetauscher für die Beheizung
Auf der Rückseite der Rettungswache zur Ostseite mit den Fenstern für die Funktions- und Aufenthaltsräume und die Parkfläche für die Mitarbeiter
Die neue DRK-Rettungswache in Ostercappeln in verkehrsgünstiger Lage für den Notfall-Einsatz - Außenansichten
Der Standort am Ortsausgang der Ortschaft Ostercappeln ist für die Rettungswache günstig ausgewählt. Nur wenige hundert Meter und der ausrückende Rettungswagen hat die Bundesstraße 51 erreicht, Blaulicht und Signalhorn bei einer Einsatzfahrt können so kaum unmittelbar angrenzende Anlieger zu nächtlicher Ruhezeit beeinträchtigen. Das Grundstück der DRK-Rettungswache liegt deutlich außerhalb der Ortschaft Ostercappeln, planungsrechtlich im Außenbereich. Hier entstand in nur 12 Monaten ein moderner eingeschossiger Zweckbau in Flachdach-bauweise: die neue Rettungswache Ostercappeln. Eigentümer ist die Baugenossenschaft Landkreis Osnabrück e.G. (BGLO).
Der Rettungsdienst, der an 365 Jahrestagen rund um die Uhr besetzt ist und der bei Unfällen im Straßenverkehr, im Haushalt oder in den Industriebetrieben angefordert wird, aber auch bei schwersten Erkrankungen, etwa bei Herz- und Kreislaufschwäche oder anderen Akut-Beschwerden über den Notruf 112 angefordert wird, deckt von der Rettungswache Ostercappeln das Gebiet des „Wittlager Landes“ mit den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln ab, aber auch die angrenzenden Bereiche der Gemeinden Belm und Bissendorf.
Die Rettungswache liegt „im Grünen“, unmittelbar angrenzende Nachbarn gibt es nicht. Dies war das angestrebte Ziel, weil es so nicht zu Beeinträchtigung anderer Wohnanlieger kommt, weil der Rettungsdienst auch zu nächtlicher Ruhezeit angefordert wird. Es gibt eine gute verkehrsgünstige Anbindung an den Kreisverkehr Leckermühle mit den Abzweigen für die Bundesstraßen 65 in Richtung Bad Essen, nach Bohmte oder Belm und Bissendorf über die B 51 und in Richtung Venne/Schwagstorf über die B 218.
Die Anbindung der Rettungswache an das Krankenhaus ist zweckmäßig, weil von hier die Notärzte für den Rettungsdienst bereitgestellt werden, die von einer Fachkraft des DRK-Rettungsdienstes mit dem Notarzt-Einsatzfahrzeug zur jeweiligen Einsatzstelle gefahren wird. Bei einer entsprechenden Notfall-Lage sind also zwei Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes am Einsatzort, der RTW mit zwei Notfallsanitätern (ein qualifizierter Ausbildungsabschluss ist dafür erforderlich) und das Notarzt-Einsatz-Fahrzeug (NEF) mit dem Facharzt für Notfallmedizin und dem DRK-Fahrer. Ist der Patient in der Rettungskabine des RTW wird er dort vom Notarzt und einem Notfallsanitäter des Rettungsdienstes versorgt und überwacht mit den hochwertigen Monitoring-Geräten an Bord bis zum Weg in die Klinik, die für die Aufnahme des Patienten geeignet ist und die über die Aufnahme-Kapazität verfügt.
Da der Dienst „rund um die Uhr“ an 365 Tagen im Jahr geleistet wird, gibt es dann, wenn keine Einsätze anstehen und alle Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen sind, auch im Bereitschaftsdienst Ruhepausen. Die Mitarbeiter können auch, wenn es möglich ist, eine Schlafpause einlegen, so dass sie dann, wenn die Leitstelle einen Einsatz per Funk übermittelt, auch zu nachtschlafender Zeit ab sofort hellwach sind. Eine Alarmfahrt bei Wind und Wetter erfordert hohe Konzentration und die Einsatzkräfte bereiten sich schon während der Fahrt mental auf das mögliche Einsatzszenario – soweit dies aufgrund der Angaben der Rettungsleitstelle beim Landkreis Osnabrück annähernd bekannt ist – vor. Am Einsatzort angekommen soll möglichst optimal Notfallhilfe geleistet werden.
So gibt es eine Teeküche und Sitzecke, wo vor oder nach einem Einsatz die Rettungskräfte sich mit den Kollegen aussprechen können, manchmal auch, um die belastenden Bilder des Einsatzgeschehen, z.B. wenn Kinder zu Unfallopfern werden, zu verarbeiten. Der Laie oder Privatmann möchte solche Bilder eines Unfall-Ereignisses nicht sehen, und wenn doch als Ersthelfer oder Unfallbeteiligter, könnten schlaflose Nächte folgen bis hin zu einer post-traumatischen-Belastungsstörung. Auch langjährige Routine führt nicht automatisch dazu, dass menschliches Leid bei den Rettungsdienstleistern ausgeblen-det werden kann.
So gibt es im Sommerhalbjahr einen großen Sonnenschirm, einen Grill und Sitzbänke unmittelbar am Gebäude, so dass ein Alarmsignal gehört und sofort auf den Einsatzmodus umgeschaltet wird.
Bei einem Einsatz wird das jeweilige Tor elektrisch hochgefahren, eine Warnlampe zeigt dies an. Die Einsatzfahrzeuge stehen jeweils in Fahrtrichtung in der Box und es dauert nur vielleicht 30 Sekunden und das Fahrzeug mit Zweier-Besatzung startet zum Einsatz.
Die neue Rettungswache ist auch betriebsbereit bei einem Ausfall des öffentlichen Stromnetzes, weil es eine Notstromversorgung gibt.
Betrieben wird die Rettungswache Ostercappeln (wie die neun weiteren im gesamten Gebiet des Landkreises Osnabrück) vom DRK-Rettungsdienst und Krankentransport im Landkreis Osnabrück e.V. (ein wirtschaftlicher Verein i.S. des § 22 BGB als Rechtsform). Vorstandsvorsitzender ist Bürgermeister a.D. Rainer Ellermann, der zudem auch ehrenamtlich DRK-Kreispräsident für den DRK-Kreisverband Wittlage ist. Geschäftsführer ist Heiko Wiesner und die Geschäftsstelle befindet sich in Osnabrück in der der Nähe zur Kreisverwaltung „Im Nahner Feld 6“ – info@drk-os.de Leiter der Rettungswache Ostercappeln, Bremer Straße 56, ist Maik Becker,
rettungswache.ostercappeln@drk-os.de
Bericht und Fotos: Eckhard Grönemeyer
© Copyright 2022 – Alle Rechte an vorstehenden Texten und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Rechteinhaber ist der Verfasser.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung des gemeinnützigen Vereins „Centrales Ländliches Vereins-Archiv e.V.“, Bad Essen, veröffentlicht.
Neue DRK Rettungswache Ostercappeln - Innenansicht
Die neuen Einsatzfahrzeuge haben zusätzlich zu dem Blaulicht an der Front- und Heckseite vorne blaue Signal-Blitzanlagen, die nicht nur bei Tageslicht eine erhöhte Warnwirkung haben
Alle Mitarbeiter der Rettungswache machen bei Schichtbeginn einen Corona-Schnelltest
Das Programm Ivenia eHealth – interdisziplinärer Versorgungsnachweis – (teilweise öffentlich zugänglich) zeigt der Besatzung des DRK-RTW an, welche Klinik geeignet ist und freie Kapazitäten hat. So wird gezielt die Klinik angefahren, die dem jeweiligen Krankheits- oder Unfallbild medizinisch die beste Hilfe geben kann
Der RTW verlässt kaum 1 Minute nach der Alarmierung die Rettungswache – Einsatzort diesmal Bad Essen
Notfallsanitäter Kai Kuckert mit dem Einsatz-Laptop, dass beim Alarm mit an Bord genommen wird. Ein wichtiges digitales Hilfsmittel für den Rettungsdienst.
Die neue DRK-Rettungswache in Ostercappeln – Innenansichten
Die DRK-Rettungswache Ostercappeln (Teil des hauptamtlichen Rettungsdienstes im Landkreis Osnabrück) versorgt den Bereich der Gemeinden Bad Essen, Bohmte, Ostercappeln, teilweise Bissendorf und Belm. In dem neuen und von der Straße gut einsehbaren Flachdach-Gebäude sind in der Fahrzeughalle drei Rettungstransportfahrzeuge (RTW) und zwei kleinere Krankentransportwagen (KTW) sowie ein Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) stationiert. Zur Unterscheidung: Die KTW haben eine deutlich geringere Notfall-Ausstattung, hier geht es vorwiegend um den liegenden/schonenden Transport von Kranken von und zur jeweiligen Klinik. Die RTW haben einen Kabinenaufbau, der von der Ausstattung und Einrichtung fast an einen fachärztlichen Behandlungsraum erinnert. Dazu später mehr. Der Landkreis Osnabrück ist für den Rettungsdienst nach dem Rettungsdienstgesetz zuständig und er hat den DRK-Rettungsdienst- und Krankentransport e.V. mit der Durchführung nach den satzungsmäßigen Vorgaben des Landkreises beauftragt. Der Landkreis Osnabrück hat auch als Vorreiter-Region eine zentrale und gemischte Leitstelle für Stadt und Landkreis für den Brand- und Katastrophenschutz sowie den Rettungsdienst (Notruf-Nummer 112) und für die Landespolizei (Notruf-Nummer 110). In dieser Zentrale laufen alle Notrufe auf und werden von den jeweiligen Fachkräften bearbeitet. Die Rettungsleitstelle Osnabrück leitet die Notrufe im Bedarfsfall an die Rettungswache Ostercappeln weiter – von hier startet dann z.B. ein RTW und das NEF. Vieles ist bereits im Rettungsdienst digitalisiert, so dass manche Abläufe vereinfacht werden. Über die Einzelheiten soll nachfolgend berichtet werden, weil es im Rettungsdienst des Landkreises Osnabrück große Transparenz gibt.
Bei manchen Notfalleinsätzen geht es förmlich um „Leben und Tod“, bei Herzversagen, Schlaganfällen, schweren Unglücksfällen. Die Rettungskräfte schalten Blaulicht und Martinshorn ein und fahren zum Einsatzort, so schnell sie es verantworten können, ohne andere Verkehrsteilnehmer oder sich selbst im Einsatzfahrzeug zu gefährden. Autofahrer sollten entweder schnell eine Rettungsgasse bilden oder bei einspurigen Fahrbahnen möglichst Warnblinklicht einschalten, um den rückwärtigen Verkehr zu warnen und rechts an den Fahrbahnrand fahren und vielleicht kurz stoppen, so dass der Rettungswagen zügig und sicher durchkommt. Jeder Mensch, ob jung ob alt, ob arm oder reich, wird statistisch selbst mindestens ein Mal in seinem Leben einen Rettungswagen im Notfall benötigen – und jeder wünscht sich in einer persönlichen Notlage, dass die Retter möglichst schnell vor Ort sind und gezielt Hilfe leisten.
Die Notfallsanitäter Kai Kuckert und Dennis Bettenbrock, beide sind neben ihrer beruflichen Tätigkeit als Führungskräfte ehrenamtlich im DRK-Kreisverband Wittlage tätig; Sie führen uns durch alle Räumlichkeiten der Rettungswache, erklären die Abläufe und die modernen Rettungsmittel, die zum Einsatz kommen. Wir haben in der Region einen rund um die Uhr funktionierenden Rettungsdienst, um den uns andere Länder womöglich beneiden. Er hat seinen Preis, aber wenn nicht für diesen Zweck, wofür sonst sollte die Gesellschaft die erforderlichen Mittel bereitstellen. Um den Dienstbetrieb in der Rettungswache sicherzustellen, kann Rettungswachen-Leiter Maik Becker aus Wittlage auf 41 Mitarbeiter zurückgreifen, fünf davon sind Auszubildende für den dreijährigen Lehrberuf als Notfallsanitäter, der derzeit höchsten fachlichen Qualifikation. Davon zu unterscheiden sind „Rettungssanitäter“ mit einer drei-monatigen Schulung als Seiteneinsteiger (kein abgeschlossenes Berufsbild). Sie werden als zweite Kraft oder auf dem KTW eingesetzt.
Die Rettungskräfte befördern nicht nur Verletzte, sondern auch Kranke, möglicherweise mit ansteckenden Erkrankungen. Deshalb ist das notwendige A und O die Hygiene, Handschuhe, Schutzmaske und im Bedarfsfall weitere Schutzkleidung. Auch die Einsatzjacken und Stiefel bleiben in einem Vorraum. Wenn ein Rettungsteam einen ansteckenden Erreger oder Bazillus unbewusst in die Gemeinschaftsräume der Rettungswache trägt, dann könnte sich die ganze Schicht infizieren. Dann hätte der Chef der Rettungswache Maik Becker große Probleme, die Einsatzbereitschaft sicherzustellen.
Der Rettungsdienst soll nur in Notfällen in Anspruch genommen werden, ebenso die Notruf-Nummer 112. Bei einer kleinen Schnittverletzung ohne großen Blutverlust, einer minimalen Brandwunde o.ä. muss der Rettungsdienst nicht mit „großem Besteck“: RTW und NEF anrücken. Vielleicht kann ein Angehöriger oder ein Nachbar den Verletzten zum ärztlichen Notdienst oder zur Notaufnahme fahren. Dies spart Kosten und bei einem wirklichen Notfall mit Lebensbedrohung kann ohne Verzögerung ein RTW ausrücken. Die Mitarbeiter in der Rettungsleitstelle können aufgrund der Schilderungen: „wann, wo, was, wer, warum“ bei der Entscheidung helfen, welche Maßnahmen zu veranlassen sind.
Die Einsatzfahrzeuge der Rettungswache Ostercappeln haben in zwei Jahren rund 200.000 km Fahrleistung und werden dann ausgetauscht durch ein neues Fahrgestell. Die Rettungskabine wird dabei umgebaut, so dass sie rund vier Jahre genutzt wird. Ein hoher Verschleiß ist bei den Rettungsdiensteinsätzen unvermeidbar. Befindet sich das Verkehrsopfer oder der Schwerkranke in der Rettungskabine und wurde hier durch den Notarzt und den DRK-Notfallsanitäter versorgt und ist soweit stabil für den Transport in das jeweilige Krankenhaus, so sind hier viele Abklärungen erforderlich. Welche Klinik hat die medizinischen Fähigkeiten für den jeweiligen vorläufigen Krankenbefund, ob die internistische, neurologische oder die chirurgische Kompetenz einer Klinik notwendig ist. In den Medien ist derzeit die Überlastung vieler Notfall-Ambulanzen, bedingt durch Personalmangel, hohe Krankenstände, Kostendruck ein großes Thema. Der Rettungsdienst muss also während der Einsatzfahrt mit dem Patienten an Bord klären, welche Klinik geeignet und Aufnahme-Kapazitäten frei hat. Dies macht der Fahrer des RTW digital auf einem speziellen Laptop.
Der DRK-Rettungsdienst kann am speziellen Einsatz-Laptop die Versicherungskarte des Schwerkranken oder Verletzten eingeben. Dann sind alle persönlichen Daten gespeichert, dann die vorläufige Diagnose und der Rettungsdienst kann einsehen, wieviel Patienten mit gleichgelagerter Notfall-Lage bereits in der Klinik eingeliefert wurden – dann ist Erfahrung und Fingerspitzengefühl gefragt, also besser eine Klinik anfahren, in der der Notfallpatient möglichst umgehend gezielt die notwendige Behandlung erhält. Diese Klinik erhält dann eine elektronische Meldung, wann der RTW dort ca. eintrifft. Dies erscheint in der Klinik auf einem Display, so dass dort schon Vorkehrungen für die schnelle Patientenaufnahme getroffen werden können. Von all diesen Vorgängen an Bord des Rettungswagens merken die Betroffenen, Angehörige und auch die breite Öffentlichkeit nichts. Wir erlebten die Mitarbeiter der Rettungs-wache Ostercappeln sehr hilfsbereit und aufgeschlossen, empathisch, als Teamarbeiter. Die Notfallsanitäter oder vollständig gleichberechtigt, die NotfallsanitäterInnen machen einen guten Job und verdienen Anerkennung.
Der Rettungsdienst ist sehr transparent mit der Beschreibung seiner Einsatzmittel, Fahrzeuge und der hochmotivierten Mitarbeiter; die Öffentlichkeit sollte möglichst umfassend über dieses wichtige Dienstleistungsangebot informiert werden – auch was alles hinter den Kulissen geschieht. Allerdings sind die Daten der Verletzten und Kranken „top-sekret“, unterliegen dem Datenschutz und der Rettungsdienst ist bemüht, dass nicht von Passanten, den sogenannten „Gaffern“, Fotos von Menschen in einer Notlage gemacht werden. Im Teil III soll über die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge berichtet werden.
Bericht und Fotos: Eckhard Grönemeyer
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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung des gemeinnützigen Vereins „Centrales Ländliches Vereins-Archiv e.V.“, Bad Essen, veröffentlicht.
Neue DRK Rettungswache Ostercappeln - Transport mit Rettungsmitteln
Die hochmoderne Krankentrage auf Rollen mit hydraulischer Anhebung und Absenkung vom US-amerikanischen Hersteller „Stryker“, ein patentiertes Rettungsmittel, von zwei Rettungskräften zu bedienen
Ein Wunderwerk der Technik – die modernen Fahrtragen in den Fahrzeugen des Rettungsdienstes
Notfallsanitäter Dennis Bettenbrock zeigt hier den „kleinen Bruder“ vom großen Stryker. Dieses Rettungsgerät wird eingesetzt, um Patienten schonend über Treppenstufen zu befördern
Alternativ: Der herkömmliche Krankentragestuhl, der vorne und hinten für je eine Rettungskraft ausziehbare Tragegriffe hat
Auf diese Hebevorrichtung wird die moderne Rettungstrage „Stryker“ geschoben und mittels hydraulischer Kraft wird die Trage angehoben und das scherenartige Untergestell mit den vier Rollen wird eingefahren
So wird der Patient vorsichtig auf die Hebeschiene geschoben und dann ganz behutsam angehoben, ohne ruckhafte Bewegungen
Aufgeklappt – der Tragestuhl, um auch schwergewichtige Patienten schonend über Treppen zu befördern
Die neue DRK-Rettungswache in Ostercappeln – wie Verletzte und Kranke schonend transportiert werden
Die Hilfeleistungs- und Transportpflicht ist grenzenlos für den Rettungsdienst, jede Person, vom Kind bis zum hohen Seniorenalter, von leicht- und schwergewichtigen Kranken oder Verletzten. Und auch die jeweilige Auffinde-Situation kann sehr unterschiedlich sein, etwa das Opfer eines Straßenverkehrsunfalles auf einer nassen Ackerfläche, schwer zugänglich, ein Kranker im Obergeschoss eines Wohnhauses, nur zugänglich über eine enge und steile Treppe. Und vermehrt auch die Beförderung von sehr schwergewichtigen Patienten. Für die Mitarbeiter im Rettungsdienst hohe Anforderungen: Sie wollen die Patienten im akuten Notfall so schnell und so schonend wie möglich in die Rettungskabine des RTW bringen, wo die notfallmäßige Behandlung und der Anschluss an die Monitor-Geräte erfolgen kann, die die lebenswichtigen Vitalfunktionen überwachen und dem Personal anzeigen. Früher gab es eine Krankentrage, die auf dem Boden abgesetzt wurde und der Patient wurde schonend daraufgelegt – dann musste die Trage mitsamt dem Patienten von den Rettungskräften vom Boden angehoben und bis zum Rettungswagen getragen werden. Viele ältere Mitarbeiter im Rettungsdienst klagten nach einigen Dienstjahren über Beschwerden an den Bandscheiben, als Ursache eine Überbelastung. Heute gibt es neue Rettungstragen auf stabilen Rollen mit hydraulischer Anhebung, also deutlich rücken-schonender für das Rettungspersonal, das tagtäglich auch viele Schwergewichtige befördern muss und dies so schonend wie eben möglich.
Die Technik dieses Rettungsmittels ist sehr ausgereift und trägt dazu bei, dass Belastungen für die Bandscheiben und Gelenke der Rettungskräfte nicht vorschnell dauerhaften Schaden nehmen durch eine einseitige Überbelastung. Für Patienten mit Wirbelschäden oder Knochenbrüchen, aber auch bei anderen Befunden, sind ruckartige Bewegungen oder Erschütterungen oft sehr schmerzhaft. Das akkubetriebene Hydrauliksystem der in den RTW der Rettungswache Ostercappeln eingesetzten modernen Fahrtragen ist sehr fein justierbar, so dass der Patient sehr schonend in die Rettungskabine gebracht wird.
Wie auf dem vorstehenden Foto sichtbar, gibt es für den Patienten je nach Anforderung unterschiedliche Lagerungsmöglichkeiten. Bei Schocklage oder zur Bauchdeckentlastung kann das „Beinteil“ stufenlos angehoben werden, das Kopfteil kann ebenfalls angehoben werden und es kann darüber hinaus eingeschoben werden, so dass die Fahrtrage um ca. 50 cm kürzer wird. Manche Räume, Flure, Treppenhäuser oder Fahrstühle sind sehr beengt, so dass eine kürzere Fahrtrage mehr Bewegungsspielräum gibt. Die Räder, auch mit Feststell-Funktion, können um 180 Grad gedreht werden. Die Liegefläche kann erweitert werden, so dass auch Patienten, die unter Adipositas leiden, eine bequemere Lagerung ermöglicht wird. Die Seitenteile können hochgeklappt werden und der Patient wird natürlich mit einem nicht einschnürenden Gurtsystem gesichert. Es darf nicht sein, dass etwa ein unruhiger oder panischer Patient von der Fahrtrage fällt. Diese Art Fahrtragen wurden für den praktischen Bedarf konstruiert. Sie kosten als Spezialgeräte eine große Summe, aber der Patient wird schonender befördert – so dass der Aufwand auf jeden Fall gerechtfertigt ist.
Der kleine „Stryker“, ein Tragestuhl mit Treppenführungssystem, auf dem der Patient wie auf einem Stuhl sitzt mit Haltegurt und die sich drehenden Schienen am Fußende wirken wie ein kleines Kettenfahrzeug, um es laienhaft auszudrücken. Der Tragestuhl, der selbst nur 14 kg wiegt, kann bis zu 228 kg belastet werden. Der Tragestuhl ist einklappbar, so dass er im RTW in einem Stauraum für den Einsatz mitgeführt werden kann.
Der Transport von Verletzten über schmale und enge Treppen ist oftmals eine große Herausforderung, insbesondere wenn die Patienten ein höheres Körpergewicht haben. Die Notfallsanitäter dürfen beim Rückwärtsgehen nicht ausrutschen, um auch ja nicht den Patienten auf dem Tragestuhl zu gefährden. Manchmal kommen zwei Rettungskräfte an ihre Grenzen, so dass Nachbarn, Polizei- oder Feuerwehrkräfte kurzzeitig beim Tragevorgang im Treppenhaus helfen.
Bericht und Fotos: Eckhard Grönemeyer
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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung des gemeinnützigen Vereins „Centrales Ländliches Vereins-Archiv e.V.“, Bad Essen, veröffentlicht.
Neue DRK-Rettungswache in Ostercappeln - Notfallmedizinische Versorgung
Eine ganze Reihe mit Wirkstoffen in Ampullen, gut verpackt mit Etikett und sicher befördert in einer übersichtlichen Schrankfläche – diese dürfen die dafür geschulten Notfallsanitäter einsetzen
In der Rettungswache Ostercappeln gibt es im abgeschlossenen Medizinraum Vorräte an Verbands- und Hygiene-Artikeln und Medikamenten – der Raum ist innenliegend und fensterlos und ist extra klimatisiert
Schubladen mit geordneten Arzneimitteln in der DRK-Rettungswache Ostercappeln, die rund um die Uhr besetzt ist
Im RTW im Medikamentenschrank befindet sich diese kleine Metallbox, stets abgeschlossen, aber leider ohne Inhalt. Hier könnten/sollten z.B. zwei/drei Ampullen mit Morphium oder ähnlich hochwirksame Medikamente gelagert werden – aber Fehlanzeige kraft Gesetzeslage
Bestimmte Wirkstoffe und Medikamente müssen im Kühlschrank verwahrt werden
Der Rettungsdienst ist auch auf kleine Patienten eingestellt, es gibt in allen RTW eine Schublade mit einer Überraschung für kleine Kinder, ein niedliches Kuscheltier zum Drücken. Sie dürfen es auch behalten
Die neue DRK-Rettungswache in Ostercappeln - Überwachung der Vitalfunktionen in der Rettungskabine des RTW und die notfall-medizinische Versorgung
Der Rettungsdienst soll schnell an einer Einsatzstelle sein und den Schwerverletzten oder Schwerkranken ebenso schnell und wirkungsvoll medizinische Hilfe leisten. Der Erst-Helfer mit den hoffentlich vorhandenen Kenntnissen aus einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder einem Auffrischungskurs kann im Notfall einige Maßnahmen treffen, die Schocklagerung, einen Druckverband für eine stark blutende Wunde, einen externen automatischen Defibrillator anschließen, wenn keine Atmung und Pulsschlag feststellbar, eine Herz-Druck-Massage und die Mund-zu-Mund-Beatmung durchführen. Wichtig aber, dass ein Notruf abgesetzt und der Rettungsdienst verständigt wird. Diesen Notruf im Bedarfsfall abzusetzen, ist in der Regel für jedermann zumutbar und es gibt dafür eine gesetzliche Pflicht, § 323 c Strafgesetzbuch. Trifft der Rettungsdienst (von den Betroffenen meist sehnlichst erwartet) ein, zuerst mit einem Rettungstransportwagen (die Abkürzung: RTW) vor Ort ein, übernehmen die fachkundigen Notfallsanitäter die weitere Betreuung. Wenn möglich, wird der Patient als Kranker oder als Unfallopfer mit der Fahrtrage in die Rettungskabine gebracht. Hier werden die lebenswichtigen Vitalfunktionen von den vorhandenen Geräten fortlaufend gemessen und auf dem Monitor angezeigt. Oft wird von den dafür geschulten Notfallsanitätern ein Venen-Zugang gelegt und ein Tropf mit Kochsalzlösung angehängt. Je nach Erstbefund können die Notfallsanitäter dem Tropf auch eine ganze Bandbreite von Medikamenten aus Ampullen zufügen, krampflösend, schmerzmin-dernd, gegen Brechreiz und anderes.
Ideal ist es, wenn der Notarzt/Notärztin im Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) vor oder gleichzeitig mit dem RTW an der Einsatzstelle eintrifft. Dies ist insbesondere tagsüber nicht immer zu gewährleisten, weil die Notärzte anstellt sind z.B. als Fachärzte für Anästhesie in einer Klinik, dort die Narkosen bei Operationen durchführen und den Patienten während des Eingriffs überwachen oder sie auf der Intensivstation tätig sind. Für die Rettungswache Ostercappeln stellt per vertraglicher Vereinbarung das Krankenhaus St. Raphael (Nils-Stensen-Klinikverbund) die Notfallmediziner. Für den Einsatz als Notarzt müssen sie verantwortungsvoll erst ihre bisherige Arbeit abschließen oder an einen Kollegen übergeben. Sie haben eine entsprechende Schulung als Notfallmediziner absolviert. Der alarmierte Notarzt wird dann von der DRK-Rettungswache mit dem NEF abgeholt und in der Regel mit einer Alarmfahrt geht es zum Einsatzort. So kommt der Notarzt etwas später am Zielort an, der Patient liegt vielleicht schon in der Rettungskabine. Für den betroffenen Patienten kann diese relativ kurze Zeitspanne eine Ewigkeit bedeuten, selbst Minuten könnten in einer Phase der unermesslichen Schmerzen, Todesängste und totaler Verkrampfung zu Stunden werden! Jeden kann es einmal treffen, vom Arzt bis zum Rechtsanwalt oder einen Menschen, der die deutsche Sprache nicht versteht: Sie alle fühlen in einer Notfall-Lage Schmerzen und Ängste und sie hoffen auf wirkungsvolle Hilfe.
Notfallsanitäter dürfen nicht ohne ärztliche Anweisung stark wirksame Medikamente wie Morphium in den Infusions-Tropf geben. Trifft der Notarzt nach einigen Minuten vor Ort ein, wird er vermutlich den Notfallsanitäter sofort anweisen, dieses Medikament zu geben. Der Notfallsanitäter, der den Notarzt zur Einsatzstelle fährt, hat in seiner Dienstkleidung eine kleine Schutzbox mit eben diesem starken Schmerzmittel, so dass nicht einmal der große Arztkoffer aufgeklappt werden muss, weil diese Medikamentengabe dringlich sein kann. Notärzte als Praktiker fordern seit langem mit den Verbänden, die den Rettungsdienst stellen, dass der Gesetzgeber hier eine Ausnahmeregelung in das Arzneimittelgesetz einfügt, dass der besonders qualifizierte Notfallsanitäter evtl. nach kurzer telefonischer Rückfrage beim Notarzt Morphium verabreichen darf bei bestimmten Indikationen. Jetzt beabsichtigt die Regierung die Abgabe von Cannabis als Droge unter gesetzlichen Vorgaben, als Freizeitvergnügen für die Nutzer. Aber die viel wichtigere Frage, die Droge Morphium in einem akuten medizinischen Notfall, dann, wenn der Notarzt noch nicht vor Ort ist, durch medizinisch geschultes Fachpersonal, den Notfallsanitätern, geben zu lassen – dies wird nicht geregelt. Es gibt Widerstände, wie so oft. Aber hier geht es nur um den extremen Ausnahmefall.
Gab es am Anfang der Corona-Pandemie einen Mangel an Einmal-Schutzhandschuhen oder FFP-2 Schutzmasken, so ist in der Rettungswache Ostercappeln ein Bestand an allen möglichen Verbrauchsmaterialen vorhanden, der für einige Wochen reichen sollte. Diese Bevorratung ist inzwischen unerlässlich, auch wenn die Lagerhaltung Kosten verursacht. Werden Mittel aus dem Bestand entnommen, sind diese im PC auszutragen und das EDV-Programm zeigt an, wenn Nachbestellungen vorzunehmen sind.
Jetzt sind bestimmte Medikamente nicht mal in den Apotheken vorrätig, weil die Lieferketten unterbrochen sind. Medikamente werden wegen des Kostendrucks oder der Rohstoffe außerhalb der EU hergestellt, fehlen jetzt bei großem Bedarf, etwa für Kinder fiebersenkende Mittel. Auch der Rettungsdienst muss deshalb jetzt vorausschauend bevorraten, damit im Notfall geholfen werden kann.
Es gibt einen Arbeitsbereich extra für die Desinfektion von Einsatzmitteln. Eine Sofort-Desinfektion wird bereits bei der Übergabe des beförderten Patienten am jeweiligen Krankenhaus vorgenommen. So kann der RTW auf der Rückfahrt zur Wache zufällig in der Nähe eines Unfallortes sich im Stadtgebiet Osnabrück befinden, so gibt es hier eine klare Regel für die Pflicht zum ersten Zugriff. Also der RTW der Rettungswache Ostercappeln müsste im Stadtgebiet Hilfe leisten. Aber nach Rückkehr zur Rettungswache wird weiteres Gerät wie Hilfsmittel, die mit infektiösen Keimen und Erregern in Berührung gekommen sein könnten, sorgsam durch die jeweilige Besatzung eines RTW desinfiziert. Der Bürger erwartet in einem medizinischen Notfall schnell und wirkungsvolle Hilfe. Das meist erste Glied in dieser Kette ist der Rettungsdienst, hier die Rettungswache Ostercappeln für die hiesige Region. Es ist nicht nur der Rettungswagen am Einsatzort; dahinter steckt eine große logistische Aufgabe. Einsatzfahrzeuge, die von den Rettungskräften bei Bedarf auch in einer eigenen Waschhalle äußerlich gewachsen werden; die Einsatzmittel müssen überprüft und gewartet werden, Verbrauchsmaterialien müssen nach jedem Einsatz wieder ersetzt werden – und vieles mehr. Mit diesem Beitrag soll dem Bürger ein Einblick hinter die Kulissen des Rettungsdienstes gegeben werden.
Wenn aus Kinderaugen Tränen kullern, aus Angst oder auch wegen Schmerzen, dann sind die Notfallsanitäter des DRK-Rettungsdienstes sehr bemüht, durch Verständnis Ängste zu mildern. Sie greifen dann in eine Schullade mit eingepackten Stofftieren, die dem kleinen Patienten in die Hand gedrückt werden. Oft sind die Ängste dann für einen Moment ausgeblendet, so dass die Infusion gelegt und Schmerzmittel gegeben werden können. Empathie und Mitgefühl für menschliches Leid, trotz aller Professionalität, besonders für betroffene Kinder, das ist den Notfallsanitätern der DRK-Rettungswache Ostercappeln ein wichtiges Anliegen.
Bericht und Fotos: Eckhard Grönemeyer
© Copyright 2022 – Alle Rechte an vorstehenden Texten und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Rechteinhaber ist der Verfasser.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung des gemeinnützigen Vereins „Centrales Ländliches Vereins-Archiv e.V.“, Bad Essen, veröffentlicht.
Solidarität mit den ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Helfern der Feuerwehren, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und den Polizeikräften
Der Jahreswechsel 2022 wird durch die Krawalle in der Bundeshauptstadt Berlin, aber auch anderen Großstädten bundesweit, in schauriger Erinnerung bleiben. In den Medien wurden Szenen gezeigt von bürgerkriegsähnlichen Zuständen, eine Art Mob auf der Straße, alkoholisiert oder nicht, pure Wut gegen Personen und Sachen. Feuerwehrkräfte wurden in einen Hinterhalt gelockt, mussten vor einer brennenden Barrikade stoppen, meist junge Männer stürmten auf das Einsatzfahrzeug und die Besatzung ein; die Gerätefächer wurden aufgebrochen und Einsatzmittel entwendet.
Die militanten Chaoten bedrohten die Besatzung mit Steinwürfen, mit Feuerwerkskörpern gegen die Fahrerkabine. Ein Rettungswagen mit einem Schwerverletzten in der Rettungskabine wurde angegriffen, ein schwerer Feuerlöscher in die Windschutzscheibe geworfen und diese zerstört. Polizeikräfte wurden sichtbar angegriffen. Ihnen wurden Feuerwerkskörper an die Körper geworfen, Sprengmittel mit Detonationskraft und der Explosionsschall unmittelbar am Körper könnte dauerhaft das Gehör schädigen.
Die betroffenen Hilfskräfte des Rettungsdienstes und der Feuerwehr dürften Ängste um Leben und Gesundheit erlitten haben. Sie alle wollen helfen und werden dennoch bedroht?
Seit Jahren ist die Bundeshauptstadt Ziel solcher gewaltsamen Auseinandersetzungen, besonders am Tag vor dem 1. Mai gab es in der Vergangenheit Krawalle von Menschengruppen, die verharmlosend als Chaoten bezeichnet wurden. Es sind gefährliche Straftäter. Doch das Strafrecht scheint die Tätergruppen nicht wirklich abzuschrecken, es hat keine generalpräventive Wirkung, weil es kaum zu Verurteilungen kommt, oftmals eine „Bewährungsstrafe“, die offensichtlich das Gegenteil bewirkt. Viele verantwortliche Kräfte in der Politik haben lange Zeit weggeschaut und das Problem verharmlost.
Der Chef der Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG = kooperiert mit dem Deutschen Beamtenbund) sprach medienwirksam sofort an, das viele der Gewalttäter einen Migrationshintergrund hätten und dass diese Tatsache genau analysiert würden müsste. Hier hatte der Gewerkschaftsführer ein „rotes Tuch“ berührt, denn offensichtlich dürfen bestimmte Tatsachen nicht gesagt werden. So wandte sich die Konkurrenz-Gewerkschaft GdP (gehört dem Deutschen Gewerkschaftsbund DGB an) zunächst gegen diese Darstellung, die nicht bewiesen sei und der Bundesvorsitzende forderte einen „runden Tisch“, um in Brennpunktstadtteilen nach den Ursachen zu suchen.
Auf Druck der Medien bestätigten Polizei und Staatsanwaltschaft am Folgetag, dass von 143 festgenommenen Tatverdächtigen gut 2/3 aus Migranten-Milieu stammen, davon 27 Syrer und 21 Afghanen sowie aus 18 weiteren Staaten, der Rest seien deutscher Nationalität. Dies alles mit einer großen Dunkelziffer, denn viele hundert Tatbeteiligte konnten nicht ermittelt werden, waren vermummt und folglich nicht zu identifizieren. Und Deutsche sind inzwischen auch viele mit zweiter Staatsbürgerschaft.
Bemerkenswert: Ein TV-Interview mit einem sichtlich betroffenen Berliner Feuerwehrmann, der auf seinen eigenen Migrationshintergrund hinwies und seinen Kampf gegen Vorurteile. Gerade deshalb zeigte sich dieser Feuerwehrmann so schockiert, dass er selbst die Tatbeteiligung von überwiegend Menschen mit Migrationshintergrund betätigen müsste.
Die Tatbeteiligten wurden nach der erkennungsdienstlichen Erfassung fast sämtlich aus dem Polizeigewahrsam sofort wieder entlassen. Die Mehrheit der Bevölkerung dürfte dafür kaum Verständnis haben.
Polizeibeamte als Vollstreckungsbeamte werden bei Widerstand durch § 113 StGB geschützt. Wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug, etwa Feuerwerkskörper mit Sprengkraft mit sich führt, liegt ein besonders schwerer Fall vor, der mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bedroht ist.
2018 wurde das Strafgesetzbuch mit dem § 115 Abs. 3 StGB erweitert, es heißt: “Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. Nach § 114 wird bestraft, wer die Hilfeleistenden in diesen Situationen tätlich angreift“.
Auch § 323 c StGB „Unterlassene Hilfeleistung“ wurde ergänzt um „Behinderung von hilfeleistenden Personen“ – Abs. 2 „Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will“.
Wussten die Gewalttäter von Berlin oder andernorts nicht, dass die Rettungskräfte des Sanitätsdienstes und der Feuerwehren ihren Dienst „ohne Ansehen der Person“ leisten, jedem Menschen, gleich welcher Ethnie oder Staatsangehörigkeit, soll und wird so gut wie eben situationsbedingt möglich geholfen. Viele sind freiwillige Hilfskräfte, leisten ihren Dienst ehrenamtlich und oftmals unentgeltlich, um Leben und Gesundheit oder Haus und Wohnung von Menschen in Not zu schützen.
Die Sanitätskräfte im Rettungsdienst schützen sich bisher nur gegen ansteckende Keime wie Viren und Bazillen, auch um die Patienten zu schützen, die sie retten; sie tragen (bisher) keine Schutzweste gegen Angriffe mit Schlag- und Stichwaffen, keinen Schutzhelm, sind nicht bewaffnet. Die Dienstkleidung der Feuerwehrkräfte soll nur gegen einsatzbedingte Verletzungen schützen, aber nicht gegen Angriffe von gewaltbereiten Gruppen.
Sie alle wollen Menschen nur in einer Notlage helfen, ohne Ansehen der Person.
Deshalb ist es nicht akzeptabel, dass die „Rettungskräfte“ in Einsatzsituationen von Tätergruppen angegriffen werden. Die „Rettungskräfte“ üben für den Staat nicht das hoheitliche Gewaltmonopol aus. Alle Rettungskräfte verdienen Wertschätzung und Solidarität.
Kommen die Gewaltexzesse, die in den Großstädten beginnen, zeitverzögert auch in ländlichen Regionen an? Deshalb wehret den Anfängen. Wenn die Verschärfungen des Strafrechtes nicht konsequent von der Justiz eingesetzt werden oder die Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden kann – bleibt die verschärfte Strafrechtsbestimmung ein „Symbolgesetz“. Jetzt werden „runde Tische“ angeregt, um Probleme zu diskutieren. Ein englisches Sprichwort heißt: „Talk is cheap“ – Sprechen ist billig, es kostet wenig, Betroffenheit auszurücken. Dies ist nicht die Lösung.
Die vielen Hilfskräfte in der ländlichen Region fühlen sich mit den Rettungskräften in den gefährdeten Brennpunkten solidarisch verbunden. Es wird erwartet, dass die Mandatsträger, die Abgeordneten im Bundestag und im Landtag das Problem nicht mehr verharmlosen, sondern lösen und auch offensichtliche Tatsachen nicht verschleiert werden.
Die Rettungsdienste hier vor Ort, haupt- oder ehrenamtlich, die örtlichen Feuerwehrkräfte ebenso, sollten jeden Fall, in denen sie verbal beleidigt oder bedroht werden, auch tätliche Gewalt, zur Anzeige bringen und die Öffentlichkeit informieren. Gewalt gegen Rettungskräfte darf niemals geduldet werden!
Text und Foto: Eckhard Grönemeyer